Transportgenehmigung für Belgien für ungefährliche Abfälle.
Status "Erzeuge, Beförderer, Entsorger" bei der Sonderabfallagentur (SAA).
Fachkundenachweis nach §5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
Dauergenehmigung für grünen Tieflader 3 m Breite und 23 m Gesamtlänge.
Dauergenehmigung für alle Fahrzeuge 3 m Breite und 19,50 m Gesamtlänge.
Wir kümmern uns: Gefährliche Abfälle und Aktivkohle
Abfall-Transportgenehmigung für Aktivkohle und weitere gefährliche Abfälle.
Sammler für gefährliche Abfälle (kleiner als 20 Tonnen pro Kunde pro Jahr).
Elektronisches Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle (größer als 20 Tonnen pro Kunde pro Jahr).
Genehmigung zur Lagerung, Entsorgung und zum Transport von verbrauchter Aktivkohle.
Genehmigung, um Aktivkohle auf dem Betriebsgelände zwischenlagern und aus Behältern ein- und ausbauen zu dürfen.
Unternehmenseigener Abfallbeauftragter sowie Außendienst-Mitarbeiter für Beratung von aktivkohlespezifischen Anwendungen und Aktivkohlen-Reaktivierung.